03 Legal
Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B · Daniel Mayr · Stand 10.05.2026
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Daniel Mayr, Birklestraße 31, 53144 Troisdorf („Auftragnehmer" oder „PAIOS"), und seinen Auftraggebern.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind keine Vertragspartner. §310 Abs. 1 BGB findet Anwendung.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch Textform (E-Mail).
§3 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Konzeptions-, Workshop- und Entwicklungsleistungen im Bereich KI-Agentensteuerung, Datenarchitektur und Software-Engineering. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Beratungs- und Workshop-Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne der §§611 ff. BGB erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
- Festpreis-POCs (Proof-of-Concept) werden als Werkleistung im Sinne der §§631 ff. BGB erbracht, sofern der Leistungsgegenstand im Angebot abnahmefähig spezifiziert ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
- Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, vereinbarte Vergütungen bleiben unberührt.
§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Tagessätze werden auf Basis tatsächlich geleisteter Arbeitstage abgerechnet (8 Stunden = 1 PT). Reisezeiten gelten zur Hälfte als Arbeitszeit; Reisekosten werden gegen Nachweis erstattet.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 € (§288 Abs. 5 BGB).
§6 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Die Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für drei Jahre nach deren Beendigung.
- Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich bekannt werden.
§7 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an vorbestehenden Methoden, Frameworks, Templates, Tools, Quellcodes und Konzepten, die er außerhalb des konkreten Auftragsverhältnisses entwickelt hat oder entwickelt („Background-IP").
- An den im Rahmen des Auftrags eigens für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen („Foreground-IP") räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke ein.
- Soweit Background-IP in Foreground-IP eingebettet ist, erhält der Auftraggeber hieran ein einfaches Nutzungsrecht im für den vereinbarten Zweck erforderlichen Umfang.
- Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemein verwertbares Know-how, das im Rahmen der Auftragsdurchführung gewonnen wurde, für andere Mandate zu nutzen, soweit dies keine Vertraulichkeitspflichten verletzt.
§8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung pro Schadensfall ist auf den Wert des jeweiligen Auftrags, höchstens jedoch auf 100.000 € begrenzt, soweit nicht Absatz (1) greift.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§9 Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf kritische Drittinfrastruktur, behördliche Anordnungen sowie Pandemien.
§11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Geschäftsbeziehung ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 10.05.2026 · paios.one